Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Ausgenommen Barkäufe kommen Verträge mit uns erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Sämtliche Angebote sind freibleibend.
Der Vertragsabschluß richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Besteller anerkannt werden. Dies gilt auch, wenn wir anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprechen.
Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend in Bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfristen. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne daß hieraus Rechte gegen uns hergeleitet werden können.
Lieferung und Leistung
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Alle Liefer- und Leistungstermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Teillieferungen sind zulässig.
Lieferungs- und Leistungsort ist grundsätzlich der Sitz von TOMsoft . Bei abweichendem Liefer- und Leistungsort erfolgt die Lieferung oder Leistung in jedem Fall auf Kosten und Gefahr des Bestellers ab Sitz TOMsoft.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Arbeitskampf, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise von Vertrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche sind insoweit ausgeschlossen.
Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt nach unserer Wahl.
Die Gefahr geht mit der Übergabe der bestellten Waren an die den Transport durchführende Person auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn eigene Transportmittel verwendet werden. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Bestellers gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies hat keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Käufer an diesen über.
Schutz und Urheberrechte
Soweit nichts anderes vereinbart ist, übernehmen wir keine Haftung dafür, daß die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Waren oder Programme nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut oder erstellt worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Unabhängig davon, daß wir keine Haftung für die Verletzung etwaiger Schutzrechte Dritter übernehmen, werden wir in einem solchen Falle uns bemühen, eine für den Besteller günstige Regelung zur Weiternutzung der betroffenen Geräte zu finden.
Gewährleistung und Haftung
Für gebrauchte Vertragsgegenstände übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Gewährleistung wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Mängelrügen und sonstige Reklamationen sind uns unverzüglich, - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen zehn Tagen nach Entgegennahme – bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennung, schriftlich mitzuteilen. Fehlende Waren müssen innerhalb von zwei Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von vier Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden.
Bei begründeten Mängelrügen hat der Besteller das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur an uns zu schicken. Dabei ist der Besteller für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Beschädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Besteller zu entsprechender Schadensbegleichung.
Wir haften für Schäden des Bestellers nur, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ab welchen Bestimmungen sie beruhen. Diese Haftungsbeschränkung erfaßt nicht die durch das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften verursachten direkten Schäden und solche Mangelfolgeschäden, gegen die diese zugesicherten Eigenschaften den Besteller gerade absichern sollten. Für sonstige Mangelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehend beschränkten Weise.
Solange der Schaden nicht anderweitig begrenzt ist, haften wir nur bis zu Höhe des Betrages, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannten und schuldhaft unbekannten Umstände vorrausschaubar war.
Bei der von TOMsoft gelieferten Software, muß nach dem Stand der Wissenschaft und Technik gegebenenfalls mit Fehlern gerechnet werden. Für Werbeangaben und Eigenschaftszusicherungen des Fremdherstellers übernimmt TOMsoft keinerlei Gewährleistung.
Datensicherungen
sind grundsätzlich durch den Betreiber der Anlage vor Beginn unserer Arbeit sicherzustellen, d.h. bei Datenverlust haften wir ausdrücklich nicht für den Schaden, der auf Grund zerstörter Daten und fehlender Datensicherung entsteht.
Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen ohne Abzug sofort nach Warenübergabe oder erfolgter Dienstleistung zur Zahlung fällig.
Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transport und Transportversicherung sowie gesetzliche Mehrwertsteuer, gehen zu Lasten des Bestellers.
Werden Zahlungen nicht innerhalb von zehn Tagen nach Lieferung geleistet, so berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unbenommen.
Der Besteller hat gegenüber unseren Forderungen kein Zurückbehaltungsrecht. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, soweit diese Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Etwaige Ansprüche aus den Verträgen können vom Besteller nur mit Zustimmung von TOMsoft an Dritte abgetreten werden.
Programmerwerb
TOMsoft liefert TOMsoft-EIGENE Programme auf Programmträgern einschließlich deren Dokumentation, ohne Quellencode. Der Besteller erwirbt ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er erwirbt kein Eigentums oder Urheberrecht oder Copyright. Das überlassene Programm ist deshalb ein Lizenzprogramm, an dem TOMsoft dem Besteller eine nicht ausschließliche und nicht übertragene Lizenz zur Nutzung des Programmes ausschließlich auf einer im Besitze des Bestellers befindlichen Datenverarbeitungsanlage für unbestimmte Zeit einräumt.
Programme anderer Hersteller unterliegen deren Lizenzbedingungen. Der Erwerber hat dies unbedingt zu beachten.
Abnahme
Der Besteller ist verpflichtet, den bestellten Gegenstand oder die vereinbarte Dienstleistung abzunehmen.
Bei Abnahme hat er sich von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder der Dienstleistung zu überzeugen. Die Abnahme hat zu erfolgen, sobald TOMsoft die Lieferung des Gegenstandes oder die Erbringung der Dienstleistung angeboten hat. Wird die Abnahme nicht innerhalb 8 Tagen nach Angebot durchgeführt, so steht TOMsoft gleichwohl der vereinbarte Preis zu.
Eigentumsvorbehalt
Alle Waren, Programme, Datenträger und so weiter, bleiben bis zur restlosen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Besteller unser Eigentum. Bei Verarbeitung werden wir Eigentümer auch der neu hergestellten Sachen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne daß uns hieraus Verpflichtungen entstehen.
Eine Veräußerung der gelieferten Waren oder Programme ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr des Bestellers gestattet. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen unsere gelieferten Waren oder Programme betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit an uns ab. Auf unsere Aufforderung hin hat der Besteller die Abtretung offen zulegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und vorzulegen.
Über etwaige Zugriffe Dritter für die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich unter Übergabe aller für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Alle anderen Bestimmungen bleiben wirksam.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Rosenheim. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Erwerber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die an ihn verkaufte Ware zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland und EG bestimmt ist und eine Ausfuhr dieser Ware nur mit ausdrücklicher Genehmigung sowohl der deutschen als auch (bei ausländischen Geräten) der jeweiligen ausländischen Behörde gestattet ist.
Der Erwerber versichert, daß er die gekaufte Ware ausschließlich für den Gebrauch in der EG erworben hat.
Die Geschäftsführung 31. März 2000




